Preise & FAQ

Unsere Preise

Stundensatz

Wir verrechnen unsere Dienstleistungen exakt nach zeitlichen Aufwand.

EUR 78,00 (inkl. 20% MWSt.)

Alle Preise verstehen sich inkl. 20% MWSt.

Anfahrtskosten

Innsbruck: EUR 25,00

Innsbruck Land + Bezirk Schwaz: EUR 25,00 + 1,00 pro Kilometer

Häufig gestellte Fragen

Mit manchen Fragen sind wir häufig kontaktiert und wollen diese hier vorab beantworten. So sind Sie besser informiert und helfen uns dabei den Ablauf noch kundenfreundlicher zu gestalten.

Als erstes sollten Sie die Wasserzufuhr unterbrechen! Entweder über den entsprechenden Wasserhahn in der Wohnung oder sonst über den Hauptwasserhahn (Verständigen Sie alle anderen Mieter) im Gebäude. Dann gilt es das ausgetretene Wasser so rasch wie möglich zu entfernen um weitere Schäden so gering wie möglich zu halten. Sollte von der Leitung immer noch Restwasser austreten fangen Sie dieses mit einem Eimer auf.

Zu geringer Wasserdruck in der Wohnung oder im Haus hat in der Regel zwei Hauptursachen. Entweder ist der Filter der Hausanlage (Wasserfilter) verstopft und muss getauscht werden oder die Regelung der Versorgungsstation (Druckregler) ist defekt oder falsch eingestellt. Beides sollte vom Fachmann behoben werden.

Wenn Sie an verschiedenen Armaturen einen unterschiedlichen Wasserdruck feststellen sollten Sie zuerst schauen, ob wassersparende Perlatoren (Siebaufsätze an der Armatur) montiert sind. Die vermindern den Wasserdruck, helfen aber auch Wasser einzusparen.

Wenn dies nicht der Fall ist, können verkalkte oder alte Leitungen der Grund für die verminderte Wasserzufuhr sein. Dies sollten Sie in jedem Fall kontrollieren lassen.

Wenn zuviel Luft in den Leitungen und somit auch in Heizkörpern ist, kann sich dieser nicht mehr gleichmäßig aufheizen, da an manchen Stellen das heiße Wasser fehlt. Auch zu geringer Wasserdruck kann ähnliche Heizprobleme verursachen. Hier gehört die Heizung entlüftet und der Wasserdruck kontrolliert.

Die Entlüftung einer Heizung ist eine regelmäßige Notwendigkeit und kann im Regelfall auch selbst durchgeführt werden. Allerdings sind schon einige Schritte zu berücksichtigen. Wir werden in der Praxis häufig gerufen, wenn dies falsch durchgeführt wurde. Wir bieten unseren Kunden eine Entlüftungs-Service mit einer kleinen Einschulung, dem passenden Werkzeug und einer Anleitung, welche die jeweiligen Schritte zeigt. Damit Sie das nächste Mal selbständig und sicher selbst entlüften können.

Grundsätzlich kommt es natürlich auf den Deckungsumfang der bestehenden Versicherung an aber im Regelfall sind Schäden, die im Mauerwerk auftraten (z.B. Rohrbrüche, Leitungsbruch, etc.) immer gedeckt. Aber auch Wasseraustritte oder Überschwemmungen können durch eure Versicherung gedeckt sein. Bei Folgeschäden kommt es wiederum auf den Deckungsumfang an. Am besten bei der Versicherung direkt informieren.

Grundsätzlich wird mit der Neuregelung der Vermieter zur Kasse gebeten aber auch in diesem Fall ist die Gesetzeslage so eindeutig wie man meinen möchte. Es kommt teilweise auf den  Mietvertrag an und auf die Objektart. Hier der Link zur Seite des Mieterschutzverbandes zu diesem Thema.

Zunächst gar keine! Anruf und telefonische Auskünfte sind bei uns kostenlos. Kosten enstehen erst, wenn Sie uns zu sich bitten.

Nicht die „helfende“ Antwort dabei?

Dann wählen Sie bitte die Sanitär»Repair Erste-Hilfe-Hotline unter 06645189730 oder senden Sie uns ihre Anfrage über unser Kontaktformular.

Wir bemühen uns um eine rasche Antwort.